Die EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen künftig dazu, bestimmte Rohstoffe – darunter Naturkautschuk – bis zum Ursprung zurückzuverfolgen und sicherzustellen, dass sie nicht aus entwaldeten oder illegal genutzten Gebieten stammen. Ziel der Verordnung ist es, globale Entwaldung zu reduzieren und nachhaltige Lieferketten sicherzustellen.

Auch wenn die vollständige Anwendung der EUDR erst ab 2027 vorgesehen ist, bereiten wir unsere Prozesse bereits jetzt darauf vor. Da Naturkautschuk ein wesentlicher Bestandteil unserer Produkte ist, arbeiten wir frühzeitig daran, alle notwendigen Nachweise und Datenstrukturen aufzubauen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Herkunftsnachweise der Rohstoffe
  • Legalitätsbestätigungen der Lieferanten
  • Rückverfolgbare Lieferkettendaten

Durch diese Vorbereitungen stellen wir sicher, dass wir unsere Kunden ab Einführung der EUDR ohne Unterbrechung und vollständig konform beliefern können.

Weitere Informationen zur EUDR stellt die BMLEH bereit:
EUDR‑Info der BMLEH

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